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   VG Berlin, 17.04.2020 - 14 L 59.20   

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https://dejure.org/2020,7559
VG Berlin, 17.04.2020 - 14 L 59.20 (https://dejure.org/2020,7559)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2020 - 14 L 59.20 (https://dejure.org/2020,7559)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2020 - 14 L 59.20 (https://dejure.org/2020,7559)
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Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung wegen Coronagefahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gefahr durch das Coronavirus: Schülerin muss Abiturprüfungen ablegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abiturprüfung: Teilnahme trotz Corona-Pandemie - Corona-Virus

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung wegen Coronagefahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aussetzung der Abiturprüfungen abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronagefahren rechtfertigen kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung - Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2020 - 14 L 59.20
    Der jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt tatbestandlich die begründete Besorgnis voraus, der Antragsgegner werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts - und Freiheitssphäre der Antragstellerin eingreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7/13 -, juris, Rn. 20).
  • VG Potsdam, 03.02.2020 - 14 L 59/20
    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2020 - 14 L 59.20
    VG 14 L 59/20 Abschrift.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 11 S 21.14

    Türkischer Verein; Absicht der Anstellung eines türkischen Staatsbürgers als

    Auszug aus VG Berlin, 17.04.2020 - 14 L 59.20
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO kommt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Begehren in der Hauptsache aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden bloß summarischen Prüfung erkennbar Erfolg haben wird, wobei an die Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist, und das Nichtergehen der einstweiligen Anordnung für den Antragsteller mit schweren und unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. April 2014 - OVG 11 S 21.14 -, juris, Rn. 7).
  • VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20

    Corona-Pandemie: Keine Verschiebung der Abiturtermine im Wege einstweiligen

    Da die Antragstellerin selbst nicht geltend macht, zu einer Risikogruppe zu gehören, hat sie lediglich einen Anspruch auf Durchsetzung der Hygienemaßnahmen (VG Berlin, Beschluss vom 17. April 2020 - VG 14 L 59/20 - sowie VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 342/20.WI -).
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